Brüssel (vwd) - Die deutsche Bundesregierung erhält von der Europäischen Kommission ein zweites Mahnschreiben in Sachen Abwasserbehandlung. In Sachsen-Anhalt gelte als Frist für eine gründliche Behandlung von Abwässern, die in empfindliche Gebiete eingeleitet werden, der 1. Januar 2004 anstelle des in der EU-Abwasserrichtlinie vorgeschriebenen 31. Dezembers 1998, kritisiert die Behörde. Auch seien in einigen Bundesländern, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfale…
EU-Kommission unzufrieden mit Deutschlands Abwasserentsorgung
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