Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur reguliert die Gebühren für virtuelle Gashandelspunkte. Die Beschlusskammer 7 der Regulierungsbehörde hat dazu ein Festlegungsverfahren eingeleitet. Das Verfahren richte sich an die Marktgebietsverantwortlichen Aequamus, Gaspool und Netconnect Germany, gab die Beschlusskammer im Internet bekannt. Bis zum Inkrafttreten der neuen Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) im September 2010 wurde an den virtuellen Handelspunkten (VHP) in einigen Marktgebieten ein Entgelt erhoben. …
Bundesnetzagentur legt Entgelte für virtuelle Handelspunkte fest
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