Berlin (energate) - Das Bundesumweltministerium will das Grünstromprivileg eingrenzen, um Mitnahmeeffekte zu verhindern. Stromversorger werden von der EEG-Umlage befreit, wenn sie mehr als 50 Prozent des von ihnen verkauften Stroms aus Erneuerbaren-Anlagen beziehen. Im Gegenzug gibt es keine Subventionen. Die Befreiung kann allerdings strategisch genutzt werden, um mit Hilfe von Ausgründungen Geld zu verdienen, wie das Bundesumweltministerium kritisiert (energate berichtete). …
Grünstromprivileg beschnitten
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