Bonn (energate) - Der Beschluss der Bundesnetzagentur zum Konvertierungsentgelt liegt vor, legt aber kein konkretes Entgelt fest. Direkt nach der Veröffentlichung des Beschlusses zu den Kapazitätsregeln wurde am Abend des 24. Februar der Beschluss einer vorläufigen Regelung zur Bestimmung eines Konvertierungsentgelts für das qualitätsübergreifende Marktgebiet Netconnect Germany (NCG) veröffentlicht. …
Höhe des Konvertierungsentgelts unklar
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