Länder klagen in Karlsruhe gegen Laufzeitverlängerung

28.02.2011 15:51
Merklistedrucken
Ob das KKW Brokdorf über 2030 hinaus laufen wird, entscheidet jetzt das Bundesverfassungsgericht (Foto: Eon) (Foto: E.ON AG)
Ob das KKW Brokdorf über 2030 hinaus laufen wird, entscheidet jetzt das Bundesverfassungsgericht (Foto: Eon) (Foto: E.ON AG)

Berlin (energate) - Fünf Bundesländer klagen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke. Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen strengen in Karlsruhe ein Normenkontrollverfahren an, das die 11. Novelle des Atomgesetztes zur Laufzeitverlängerung für nichtig erklären soll. Die Länder begründen ihre Klage damit, dass das Gesetz nicht verfassungsgemäß zustande gekommen sei, da die Bundesregierung bei der Entscheidung den Bundesrat umgangen habe. …

Möchten Sie diese und weitere Meldungen lesen?

Testabonnement
energate messenger+
  • 30 Tage kostenlos
  • Zugriff auf über 125.000 Nachrichten, App und Archiv
  • Täglicher Newsletter
  • Zugriff auf alle Add-ons
  • Endet automatisch
0,00 €
Im Wert von 273,00 €
Jetzt kostenlos testen
Digital-Abonnement
online buchen
  • Sofortige Freischaltung
  • Monatlich kündbar
  • Zahlung mit gängigen Zahlungsmethoden oder per Rechnung
    • Logo Visa
    • Logo Mastercard
    • Logo American Express
    • Logo Paypal
    • Logo SEPA Lastschrift
ab 189,00 €
pro Monat
Online buchen
Der Newsletter informiert Sie jede Woche über die Auswirkung der Energiepreiskrise auf Industrie und Gewerbe – inklusive Preischarts und exklusivem Marktbericht