Berlin (energate) - Fünf Bundesländer klagen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke. Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen strengen in Karlsruhe ein Normenkontrollverfahren an, das die 11. Novelle des Atomgesetztes zur Laufzeitverlängerung für nichtig erklären soll. Die Länder begründen ihre Klage damit, dass das Gesetz nicht verfassungsgemäß zustande gekommen sei, da die Bundesregierung bei der Entscheidung den Bundesrat umgangen habe. …
Länder klagen in Karlsruhe gegen Laufzeitverlängerung

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