Mannheim (e21.info) - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil gefällt. Die Richter lehnten einen Einspruch von Denkmalpflegern gegen die Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Pfarrscheuer, einem Nebengebäude des Pfarramtes, in der Gemeinde Emeringen ab (Az.: 1 S 1070/11). Als Begründung nannten sie in einer Mitteilung, „dass den Belangen des Denkmalschutzes auch bei einer erheblichen Beeinträchtigung nicht automatisch der Vorrang gegenüber den Belangen des Klimaschutzes einzuräumen sei. …
Gerichtsurteil Ökogemeinde siegt gegen Denkmalpfleger

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