Berlin (energate) - Die Energiekonzerne können anfallende Rückbau-Kosten von Atommeilern bei ihrer Gewinnermittlung als Betriebsausgaben geltend machen. "Es gibt keine steuerrechtlichen Sonderregelungen für die Rückbauverpflichtung im Kernenergiebereich", erklärte das Bundesfinanzministerium. Bei den Rücklagen, die die Betreiber von Kernkraftwerken zur Vorsorge gegen Schäden, für die Stilllegung von Nuklearanlagen oder die Beseitigung von Atommüll bildeten, handle es sich um öffentlich…
Atomkonzerne können Rückbaukosten absetzen
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