Stuttgart (energate) - Die Stadtverwaltung Stuttgart hält das Bürgerbegehren für die vollständige Übernahme der Energie- und Wassernetze für rechtlich unzulässig. Die strikte Forderung nach der Übernahme der Konzessionen für die Gas- und Stromversorgung ohne eine Ausschreibung sei ein rechtswidriges Ziel, teilte die Stadt mit. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten der Stuttgarter Kanzlei Dolde Mayen & Partner, die bei dem Bürgerbegehren Verstöße gegen das Energiewirtschaftsrecht und das Kartellrecht feststellte. …
Stuttgart hält Bürgerbegehren für unzulässig
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