Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur hat die bereits angekündigte vorläufige Festlegung für Lastflusszusagen beschlossen. Ab dem 1. Januar 2013 werden Lastflusszusagen im Gasnetz als volatile Kosten der Anreizregulierung erfasst und unterliegen somit dem Effizienzvergleich. Die Festlegung betrifft nur die zwölf Fernleitungsnetzbetreiber. Örtliche und regionale Netzbetreiber sind ausgenommen, da die Gasnetzzugangsverordnung dies nicht abdeckt. …
Bundesnetzagentur regelt Lastflusszusagen
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