Kassel (energate) - Das Atommoratorium für das Kernkraftwerk Biblis im Frühjahr 2011 war rechtswidrig. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima hatte das hessische Umweltministerium den Kraftwerksbetrieb für drei Monate untersagt und war dabei einer Anordnung der Bundesregierung gefolgt. Betreiber RWE hatte dagegen geklagt. …
RWE gewinnt Biblis-Klage
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