Berlin (energate/e21.info) - Der Regierungsentwurf für ein Energieeinspargesetz ist bei einer öffentlichen Anhörung im Verkehrs- und Bauausschuss des Bundestages kontrovers bewertet worden. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Neubauten ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden müssen, Behördenbauten bereits ab Ende 2018. Im Gebäudebestand solle nach dem Willen der Regierung bei Energieeinsparungen das Freiwilligkeitsprinzip gelten. …
Öffentliche Anhörung Kontroverse um Energieeinspargesetz

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