Mannheim/Stuttgart (energate) - Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat das geplante Bürgerbegehren zur Netzübernahme in Stuttgart für "voraussichtlich unzulässig" erklärt. Es hat zum Ziel, dass die Stadt Stuttgart ab Januar 2014 die Konzessionen und den Netzbetrieb für Strom und Gas übernimmt. Dies verstoße gegen die gesetzliche Pflicht, ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren zur Vergabe der Konzessionen durchzuführen, urteilte das Gericht. …
Gericht lässt Stuttgarter Bürgerbegehren nicht zu
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