Leipzig (e21.info) - Deutsche Umweltverbände können in Zukunft gegen alle nationalen Verstöße gegen EU-Umweltrecht wie zu hohe Luftbelastungen mit Stickoxiden gerichtlich vorgehen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die bisherige Gesetzeslage hatte es Umweltverbänden nur gestattet, gegen Vorhaben gerichtlich vorzugehen, die mit Umweltverträglichkeitsprüfungen verbunden sind, teilte die DUH mit. …
Bundesverwaltungsgericht Klagerecht der Umweltverbände gestärkt

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