Leipzig (energate) - Der Ausbau der Höchstspannungsleitung zwischen Hamburg-Nord und Dollern wird nicht durch Klagen gestoppt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass eine private Klage keine aufschiebende Wirkung auf den Planfeststellungsbeschluss hat. Mit dem Bau könne also ungeachtet der anhängigen Klage begonnen werden, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Gegen den Ausbau der Leitung hatte ein Bürger aus Quickborn (Schleswig-Holstein) geklagt. …
Leitung Hamburg Nord-Dollern nicht gestoppt

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