Karlsruhe (energate) - Ein Altkonzessionär muss seine Netze nicht an den Nachfolger übereignen, wenn die Vergabe beanstandet wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) bekräftigte bei einer Verhandlung am 17. Dezember diese Rechtsauffassung. Wenn eine Konzessionsvergabe nicht transparent und diskriminierungsfrei verlaufen sei, seien die daraus entstandenen Verträge nichtig. Entsprechend könne daraus kein Anspruch auf die Übergabe der Netze gestellt werden. …
BGH: Altkonzessionär muss Netze nicht abgeben

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