Jena (energate) - Gemeinden können zumindest teilweise enteignet werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Jena entschieden. Im vorliegenden Fall hatte sich eine Gemeinde geweigert, ihre Grundstücke zur wege- und kabelseitigen Erschließung von geplanten Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Nachdem sich der Windparkerbauer und die Gemeinde jahrelang nicht einigen konnten, teilenteignete das zuständige L…
Enteignungen für Erneuerbare rechtens

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