Brüssel (energate) - Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht in seinem Schlussantrag in Sachen Preisanpassungen für Strom und Gas Defizite bei der Kundeninformation. Der Bundesgerichtshof hatte ein Verfahren an den EuGH weitergeleitet. Jeweils ein Tarifkunde der Technischen Werke Schussental und der Stadtwerke Ahaus hatten gegen Preiserhöhungen ihrer Versorger in den Jahren 2005 bis 2008 geklagt. …
Transparenz EuGH-Anwalt fordert mehr Informationen für Tarifkunden

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