Verfassungstest BGH hat keine Zweifel an der EEG-Umlage

15.07.2014 16:33
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Die EEG-Umlage hält dem Verfassungstest weiter stand. (Foto: Roland Meinecke)
Die EEG-Umlage hält dem Verfassungstest weiter stand. (Foto: Roland Meinecke)

Karlsruhe (e21.info) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die EEG-Umlage nicht für eine verfassungswidrige Sonderabgabe. Das geht aus der schriftlichen Begründung zum Revisionsantrag der Textilveredlung Drechsel GmbH hervor. Ende Juni hatte das Gericht den Antrag des bayerischen Textilunternehmens bereits abgewiesen und nun die Gründe dafür veröffentlicht. Laut BGH ist die EEG-Umlage keine unzulässige Sonderabgabe, weil sämtliche Geldmittel, die durch das EE…

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