Karlsruhe (e21.info) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die EEG-Umlage nicht für eine verfassungswidrige Sonderabgabe. Das geht aus der schriftlichen Begründung zum Revisionsantrag der Textilveredlung Drechsel GmbH hervor. Ende Juni hatte das Gericht den Antrag des bayerischen Textilunternehmens bereits abgewiesen und nun die Gründe dafür veröffentlicht. Laut BGH ist die EEG-Umlage keine unzulässige Sonderabgabe, weil sämtliche Geldmittel, die durch das EE…
Verfassungstest BGH hat keine Zweifel an der EEG-Umlage

Möchten Sie diese und weitere Meldungen lesen?
Testabonnement
energate messenger+
energate messenger+
- 30 Tage kostenlos
- Zugriff auf über 125.000 Nachrichten, App und Archiv
- Täglicher Newsletter
- Zugriff auf alle Add-ons
- Endet automatisch
0,00 €
Im Wert von 273,00 €
Jetzt kostenlos testen
Im Wert von 273,00 €
Digital-Abonnement
online buchen
online buchen
- Sofortige Freischaltung
- Monatlich kündbar
-
Zahlung mit gängigen Zahlungsmethoden oder per Rechnung
ab 189,00 €
pro Monat
Online buchen
pro Monat
Sie haben bereits einen Zugang?
Jetzt einloggen