Hamburg (energate) - Im Streit um die Zahlung der EEG-Umlage verzichten die Übertragungsnetzbetreiber Amprion, Tennet und 50 Hertz auf eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg rechtskräftig. Der Energiedienstleister United Power & Gas (UPG) erhält deshalb insgesamt 7,5 Mio. Euro an zu Unrecht gezahlter EEG-Umlage von den Übertragungsnetzbetreibern zurück.
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EEG-Umlage
Der Etappensieg für die UPG, die zur Care-Energy-Unternehmensgruppe gehört, ist noch nicht das Ende dieser gerichtlichen Auseinandersetzung. "Wir werden gegen ein anderes Unternehmen der Unternehmensgruppe, die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG, klagen", teilten die drei Übertragungsnetzbetreiber auf Anfrage von energate mit. Gleichzeitig wollen die Netzbetreiber auch die UPG hinsichtlich der im ersten Verfahren noch nicht eingeklagten Beträge als Gesamtschuldner verklagen. Ziel dieser Klage sei, dass der Prozess gegen den richtigen Prozessgegner geführt werde für den Fall, dass doch die UPG der richtige EEG-Schuldner ist. Zu dem genauen Termin der Klage und der Höhe der Forderungen machten sie keine Angaben.
Im August hatte das OLG Hamburg festgestellt, dass die UPG (vormals MK-Energy) nicht der richtige Adressat der Klage auf Zahlung der EEG-Umlage ist. Die UPG beliefere keinen Letztverbraucher, hieß es in der Urteilsbegründung (energate berichtete). Obwohl UPG als Bilanzkreisverantwortlicher fungiere, sei dies dafür nicht entscheidend, ob die UPG die EEG-Umlage zu entrichten habe. In seiner Begründung hatte das OLG das Geschäftsmodel des beklagten Unternehmens kritisiert und deutete an, dass die Care Energy Energiedienstleistungs GmbH das Unternehmen sein könnte, das der EEG-Umlagepflicht nachkommen müsste.
"Wir sind sehr enttäuscht, dass die Netzbetreiber nach wie vor in keiner Form das Gespräch mit uns zu diesem Thema gesucht haben. Wirtschaftsunternehmen ohne natürliches Monopol können es sich nicht leisten, einen Stil von 'alles falsch machen, krachend scheitern und dann schmollen' zu verfolgen", sagte ein Sprecher von Care Energy zu energate. Angesichts der angekündigten Klagen gegen eine weitere Gesellschaft der Unternehmensgruppe sei das Unternehmen über die "offensichtliche Beliebigkeit der Klagen" genervt und habe im Gegenzug eine Feststellungsklage angekündigt.
Trotz der Kritik des OLG Hamburg gebe es keinen Anlass, das Geschäftsmodel von Care Energy und UPG anzupassen, so der Sprecher. "Warum sollten wir das tun? Wir betreiben ein zertifiziertes Contracting und haben gerade einen Prozess gewonnen." Erfolgsaussichten für die Netzbetreiber im Prozess gegen Care-Energy sieht der Sprecher nicht. Der Vertrag zwischen den Übertragungsnetzbetreibern bestand lediglich mit der UPG. Und die UPG sei erwiesenermaßen nicht umlagepflichtig. Die anderen Gesellschaften der Unternehmensgruppe hätten kein Geschäftsverhältnis mit Amprion, Tennet oder 50 Hertz.
Laut Aussage der von energate befragten Experten für das EEG-Recht ist ein Vertrag keine Voraussetzung für die Zahlung der Umlage. Laut Paragraf 60, Abs. 1 des EEG können die Übertragungsnetzbetreiber die Zahlung der EEG-Umlage von Stromversorgungsunternehmen verlangen, die Strom an Letztverbraucher liefern. Welches Unternehmen das tut, glauben die Übertragungsnetzbetreiber mit der "Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG" nun herausgefunden zu haben. /am