Berlin (energate) - Die Große Koalition hat sich auf eine Regelung zum Fracking geeinigt. Fracking soll zwar im Grundsatz verboten bleiben, unter bestimmten Voraussetzungen könne die Bohrtechnik aber für wissenschaftliche Erkundungen zum Einsatz kommen, bestätigte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf energate-Anfrage. "In einem eng begrenzten Rahmen" könne Fracking zugelassen werden, eine Kommission soll darüber mit entscheiden. Im Wesentlichen wurden die gemeinsam erarbeiteten Eckpunkte der beiden Ministerien für Wirtschaft und Umwelt aus dem Juni bestätigt (energate berichtete). Wesentlicher Unterschied: Die Regelung soll jetzt nicht nur bis zum Jahr 2021 laufen, sondern unbegrenzt gültig sein.
Das Bundeskanzleramt unter Minister Peter Altmaier (CDU) und die beiden Ministerien haben sich am Wochenende grundsätzlich auf diesen Kompromiss geeinigt, sagte die Sprecherin. Der Entwurf gehe nun in die Ressortabstimmung, Änderungen seien daher noch möglich, wesentliche Abwandlungen aber unwahrscheinlich. Kern des Entwurfs ist ein grundsätzliches Verbot für Fracking, wie ihn Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) gefordert haben. Es bleibe dabei, "dass Fracking in allen sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie oberhalb von 3.000 Metern verboten werden soll", so die Sprecherin. Der Schutz des Grundwassers habe oberste Priorität.
Die Erdgasförderung mittels Fracking unter 3.000 Metern soll aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Dies ist eine Forderung der Wirtschaft und von Teilen der Union, die bei einem kompletten Frackingverbot eine Beeinträchtigung für die deutsche Wirtschaft sehen (energate berichtete). Zum einen befürchten sie technologische Nachteile aber auch hinsichtlich der Verfügbarkeit von heimischen Erdgasvorräten mit Blick auf die Versorgungssicherheit. Die Regelung sieht vor, dass ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium Anträge von Energieunternehmen prüft. Dieses Gremium gibt dann eine Empfehlung, ob Probebohrungen mittels Fracking-Technik durchgeführt werden sollen. Damit will die Bunderegierung wissenschaftliche Erkenntnisse über die Fracking-Methode sammeln.
Wie eine Sprecherin des Umweltministeriums sagte, haben das letzte Wort aber immer noch die Wasserschutz- beziehungsweise Bergbaubehörden vor Ort. Entscheidend sei dabei, dass es sich um eine Probebohrung handle. Eine wirtschaftliche Nutzung von unkonventionellem Erdgas ist weiterhin vorerst ausgeschlossen. Gefrackt dürfe zudem nur werden, wenn sichergestellt ist, dass keine toxischen Stoffe eingesetzt würden. Die Zustimmung zu dieser Regelung sieht das Umweltministerium mit der Verhältnismäßigkeit begründet. Man könne Fracking nicht dauerhaft verbieten, falls ein Verfahren entwickelt wird, bei dem die unkonventionelle Förderung von Erdgas ohne jegliche Umweltbelastung möglich sei. /sa