Berlin (e21.info) - Der Jahreswechsel bringt zahlreiche Veränderungen der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit sich. Entlastungen bei der EEG-Umlage und einer höheren Förderung für Effizienztechnologien stehen vor allem neue Pflichten für Immobilienbesitzer gegenüber. So zahlen Verbraucher für die Förderung von Ökostrom ab sofort nur noch eine EEG-Umlage in Höhe 6,17 Cent/kWh. Erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2003 sinkt die Ökostromumlage damit. 2014 betrug sie 6,24 Cent/kWh. Der Einsatz von Biokraftstoffen im Verkehrsbereich soll durch eine neue Quotenregelung einen Effizienzschub erhalten. Auf Hauseigentümer kommen hingegen neue Energieeffizienzanforderungen zu.
Für alte Heizgeräte, die Erdgas, Erdöl oder Strom nutzen, gilt seit dem 1. Januar eine Austauschpflicht. Sind die Heizkessel älter als 30 Jahre, dürfen sie laut der neuen Energieeinsparverordnung (Enev) nicht weiter benutzt werden. Hauseigentümer müssen zudem die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen dämmen. Ausgenommen sind Eigentümer, die bereits vor Februar 2002 in ihrer Immobilie wohnen. In diesen Fällen greifen Dämm- und Austauschpflicht erst bei einem Eigentümerwechsel. Eine Alternative zu alten Heizkesseln könnten sogenannte Mini-KWK-Anlagen sein, deren Förderung der Gesetzgeber zum Jahreswechsel erhöht hat. Dadurch steigt die Förderung für eine besonders effiziente Anlage mit einem Kilowatt elektrischer Leistung laut Bundesumweltministerium von 1.500 auf 3.515 Euro.
Änderungen gibt es auch bei der geförderten Energieberatung. Haus- und Wohnungseigentümer können ab März für die Energieberatung einen Zuschuss von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten erhalten, maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern ab drei Wohneinheiten. Beim Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" wird der Höchstzuschuss auf 8.000 Euro angehoben. Kleinunternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten ein gefördertes Beratungsangebot von bis zu 800 Euro.
EU-Regelungen sorgen zudem für neue Kennzeichnungen bei Haushaltsgeräten. Backöfen und Dunstabzugshauben dürfen nur noch mit EU-Energielabel in den Handel. Bei Kühlgeräten, Geschirrspülern, Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Klimageräten, Fernsehern, Staubsaugern, elektrischen Lampen und Leuchten müssen Online-Shops ab Januar das EU-Energielabel und das Datenblatt in die Produktinformation aufnehmen. Kaffeemaschinen müssen so ausgestattet sein, dass sie sich je nach Typ nach fünf bis 40 Minuten selbsttätig ausschalten. Quecksilberdampflampen, Natriumdampfniederdrucklampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten unter 80 Lumen pro Watt werden ab April vom Markt genommen. Nach der Ökodesignrichtlinie müssen Heizungen ab September ein Energielabel tragen.
Außerdem wurde die Biokraftstoffförderung zum Jahreswechsel grundlegend umgestellt. Statt einer festen Quote für den Einsatz von Biokraftstoffen gibt der Gesetzgeber der Mineralölindustrie nun eine jährliche CO2-Minderung von 3,5 Prozent vor. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die betroffenen Mineralölunternehmen Biokraftstoffe einsetzen. Deutschland ist das einzige Land in der EU, das die Klimaschutz-Quote in dieser strengen Form eingeführt hat. Die Bundesregierung verspricht sich von der Neuregelung einen Wettbewerb um die effizientesten Produktionsverfahren. Denn der Preis von Biokraftstoffen wird künftig wesentlich dadurch bestimmt, wie stark sie den Treibhausgasausstoß im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen reduzieren. /gk/cs