Berlin (e21.info) - Deutschland legt erneut rechtliche Mittel gegen die Einstufung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als staatliche Beihilfe ein. Am 2. Februar habe die Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen den Abschluss des Beihilfeverfahrens zum deutschen Ökostromgesetz eingereicht, teilte das Bundeswirtschaftsministerium jetzt mit. Schon zur Eröffnung dieses Verfahrens hatte der Bund vor knapp einem Jahr rechtliche Schritte eingeleitet und eine erste Klage gegen das Vorgehen der EU-Kommission erhoben (e21.info berichtete). Die Bundesregierung will mit den Klagen formaljuristisch klären lassen, ob das EEG eine staatliche Beihilfe ist und damit dem EU-Beihilferecht unterliegt oder eben nicht. Brüssel sagt ja, Berlin nein. "Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass das System des EEG keine Beihilfe darstellt", betonte das Wirtschaftsministerium auf Anfrage von e21.info. Gegenstand des Verfahrens ist jedoch nicht das reformierte EEG aus dem vergangenen Jahr, sondern das EEG aus dem Jahr 2012.
Zum EEG 2012 hatte die EU-Kommission im Dezember 2013 ein Prüfverfahren eingeleitet und dieses im November 2014 abgeschlossen. Nach Einschätzung der Kommission stellt das EEG ein staatliches Förderinstrument dar, das aber aufgrund seiner Struktur mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager monierte lediglich einen kleinen Teil der im EEG vorgesehenen Industrierabatte. Ihrer Entscheidung zufolge müssen einige hundert stromintensive Unternehmen für die Jahre 2013 und 2014 insgesamt 40 Mio. Euro zu viel gewährter Rabatte zurückzahlen (e21.info berichtete). Um den betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit zu geben, hat die Bundesregierung diesen Sachverhalt von ihrer Klage ausdrücklich ausgenommen, betonte das Wirtschaftsministerium. Auch das EEG 2014, das die Kommission inzwischen unter Auflagen genehmigt hat, sei nicht betroffen. Mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist wegen der üblicherweise langen Verfahrensdauer laut Ministerium erst in vier Jahren zu rechnen. /cs