Berlin (e21.info) - Die Bundesregierung hat die Änderung der Systemstabilitätsverordnung endgültig beschlossen. Damit nimmt sie nach Solaranlagen auch Windräder, Biomasseanlagen, kleine Wasserkraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bei der Netzstabilität in die Pflicht. Mit der Verordnung reagiert der Gesetzgeber auf das sogenannte 49,5-Hertz-Problem. Bei Frequenzschwankungen im deutschen Stromnetz schalten zahlreiche dezentrale Erzeugungsanlagen bislang automatisch ab. …
49,5-Hertz-Problem Kabinett beschließt neue Nachrüstpflicht für EEG-Anlagen

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