Berlin (energate) - Mehr Strom- und Gasnetzbetreiber sollen sich in der Anreizregulierung dem Effizienzvergleich stellen. Dafür will das Bundeswirtschaftsministerium die Schwellenwerte für das vereinfachte Verfahren halbieren. "Es wird eine Absenkung der bestehenden Schwellenwerte auf 7.500 angeschlossene Kunden für Gasnetzbetreiber und 15.000 angeschlossene Kunden für Stromnetzbetreiber geprüft", heißt es in einem Eckpunktepapier, das das Bundeswirtschaftsministerium zur Novellierung der Anreizregulierungsverordnung vorgelegt hat. Mit der Reform soll eine schnelle Refinanzierung von Investitionen im Verteilnetz ermöglicht werden. "Selbstverständlich dürfen wir hierbei den Effizienzgedanken nicht vernachlässigen", so Staatssekretär Rainer Baake.
Derzeit nutzen rund 80 Prozent der Verteilnetzbetreiber das vereinfachte Verfahren, mit dem kleine Unternehmen beim bürokratischen Aufwand des Effizienzvergleichs entlastet werden. Dieser Anteil sei sehr hoch und stoße auch bei der Europäischen Kommission auf rechtliche Bedenken, heißt es in den Eckpunkten. Ziel sei es, die Zahl der Netzbetreiber im Regelverfahren zu erhöhen und den Effizienzvergleich belastbarer zu machen. Zudem bestehe die Chance, weitere Ineffizienzen zu beheben. Der VKU kritisiert die Verschärfungen für kleinere Netzbetreiber. "Hier wird klar Strukturpolitik betrieben", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. "Wenn es bei diesen Vorschlägen bleibt, sehen wir den notwendigen Um- und Ausbau der Verteilernetze und damit die Versorgungssicherheit in Gefahr."
Zu den vom VKU kritisierten Verschärfungen zählt auch der Abschied von der Best-of-Four-Methode. Der Effizienzvergleich wird derzeit mit zwei Vergleichsmethoden über zwei verschiedene Kostenansätze gerechnet. Aus den vier so berechneten Werten wurde - als statistische Absicherung im Sinne der Netzbetreiber - der beste Wert für den Vergleich herangezogen, aus dem sich am Ende die Erlöse des Netzbetreibers über eine Regulierungsperiode bestimmen. Dieses Sicherheitsnetz könne nun engmaschiger gezogen werden, heißt es in den Eckpunkten. "Zukünftig wird auf den durchschnittlichen Effizienzwert abgestellt."
Auch der BDEW sieht dringenden Nachbesserungsbedarf bei den vorgelegten Eckpunkten. Mit der vorgesehenen Streichung der Best-of-Four-Regel seien die Effizienzvorgaben für viele Netzbetreiber aufgrund von methodenbedingten Abweichungen nicht mehr erreichbar. Mit den halbierten Schwellenwerten für das vereinfachte Verfahren würden viele kleine und mittlere Unternehmen massiv mit den bürokratischen Regulierungsanforderungen belastet. "Das widerspricht dem Ansatz des vereinfachten Verfahrens, kleine und mittlere Unternehmen genau davor zu schützen", so ein BEDW-Sprecher. Das Eckpunktepapier ist im Internet veröffentlicht. Auf seiner Basis entwickelt das Ministerium einen Verordnungsentwurf. Der Kabinettsbeschluss zur Verordnungsnovelle soll noch vor der Sommerpause fallen. /tc