BGH-Urteil Enteignungen bleiben möglich

14.04.2015 16:57
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Das Wege- und Leitungsrecht bleibt für Projektierer offen.
Das Wege- und Leitungsrecht bleibt für Projektierer offen.

Karlsruhe/Leipzig (e21.info) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Möglichkeit der Flächenenteignung zum Bau von Erneuerbaren-Anlagen ausdrücklich offen. Entgegen erster Einschätzungen sei die Bewertung des BGH in dieser Frage aus Sicht der Erneuerbarenbranche durchaus positiv, teilte die Leipziger Anwaltskanzlei Maslaton mit. Noch im März hatte die Kanzlei die Befürchtung geäußert, dass Enteignungen etwa für Zuwegungen oder Stromkabel von Wind- und Solarparks künftig nicht mehr rechtens seien (e21. …

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