Karlsruhe/Leipzig (e21.info) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Möglichkeit der Flächenenteignung zum Bau von Erneuerbaren-Anlagen ausdrücklich offen. Entgegen erster Einschätzungen sei die Bewertung des BGH in dieser Frage aus Sicht der Erneuerbarenbranche durchaus positiv, teilte die Leipziger Anwaltskanzlei Maslaton mit. Noch im März hatte die Kanzlei die Befürchtung geäußert, dass Enteignungen etwa für Zuwegungen oder Stromkabel von Wind- und Solarparks künftig nicht mehr rechtens seien (e21. …
BGH-Urteil Enteignungen bleiben möglich

Möchten Sie diese und weitere Meldungen lesen?
Testabonnement
energate messenger+
energate messenger+
- 30 Tage kostenlos
- Zugriff auf über 125.000 Nachrichten, App und Archiv
- Täglicher Newsletter
- Zugriff auf alle Add-ons
- Endet automatisch
0,00 €
Im Wert von 273,00 €
Jetzt kostenlos testen
Im Wert von 273,00 €
Digital-Abonnement
online buchen
online buchen
- Sofortige Freischaltung
- Monatlich kündbar
-
Zahlung mit gängigen Zahlungsmethoden oder per Rechnung
ab 189,00 €
pro Monat
Online buchen
pro Monat
Sie haben bereits einen Zugang?
Jetzt einloggen