Berlin (e21.info) - Der Verein Nachhaltige Energien hat eine Verfassungsklage gegen die EEG-Novelle aus dem vergangenen Jahr angekündigt. Das Bündnis, in dem sich insbesondere Biogasanlagenbetreiber aus Norddeutschland zusammengeschlossen haben, sieht den Bestandsschutz durch nachträgliche Eingriffe in das Vergütungssystem verletzt. Die gesetzlich garantierte Vergütung des erzeugten Stroms werde durch die EEG-Novelle erheblich gekürzt, indem die Höchstbemessungsgrundlage der geförderten Strommenge auf 95 Prozent der bisherigen Anlagenleistung herabgesetzt wird, begründet der Verein seinen Vorstoß. Sinnvolle Investitionen und Effizienzsteigerungen strafe der Gesetzgeber auf diese Weise ab, jegliche Investitionssicherheiten würden ausgehebelt. Der Verein will Details seiner Verfassungsklage auf einer Pressekonferenz am 19. Mai vorstellen.
Unterstützt wird die Initiative von dem Regensburger Rechtsanwalt Helmut Loibl, der auch die Klage der bayerischen Klagegemeinschaft "Pro Windkraft" gegen die Abstandsregelung für Windräder in Bayern führt, sowie von dem Schweriner Energieversorger Wemag, die zu den Mitgliedern des Vereins gehören. Auch der ehemalige energiepolitische Sprecher der Grünen und jetzige Präsident der Energy Watch Group, Hans-Josef Fell, setzt sich für die Sache ein. Der Verein Nachhaltige Energien ist ein Zusammenschluss von mehr 125 Biogas-Anlagenbetreibern und hat seinen Hauptsitz in Lüchow (Niedersachsen). Die Biogasbranche hatte bereits direkt im Anschluss an die EEG-Novelle ihre Zweifel an der Verfassungskonformität geäußert (e21.info berichtete). /rb