Leipzig (energate) - Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Verfahren auf eine strenge Auslegung der Kriterien für Unternehmen, die von der EEG-Umlage befreit werden wollten, beharrt. Die Richter wiesen am 22. Juli zwei Revisionen zurück, bei denen Unternehmen dagegen geklagt hatten, dass das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (Bafa) sie nicht für die "besondere Ausgleichsregelung" zugelassen hatte. …
Recht Hohe Hürden für Industrieausnahmen

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