Berlin (energate) - Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet ein eigenes Gesetz für die Einführung intelligenter Messsysteme vor. Der energate-Redaktion liegt ein Arbeitsentwurf für ein "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" vor, der weit über die allseits erwartete Verordnung für einen Smart-Meter-Rollout hinausgeht. Es handelt sich um ein sogenanntes Stammgesetz, das die "zukunftsweisende Regelmaterie" zusammenfasst. So will das Ministerium der Grundrechtsrelevanz gerecht werden und einer weiteren Zersplitterung des Energierechts vorbeugen. Ein Referentenentwurf soll nach energate-Informationen in der ersten Septemberwoche folgen. Das Gesetz soll die Grundlage für den "sicheren Einsatz intelligenter Messsysteme" bilden. Dazu bestimmt es die technischen Mindestanforderungen für Datensicherheit und Schutzprofile gemäß der Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Es regelt weiterhin die zulässige Datenkommunikation und welche Akteure Zugriff auf welche Daten haben sowie den Betrieb und die Ausstattung von Messstellen mit moderner Messtechnik, sprich den Smart-Meter-Rollout.
Die moderne Messstellentechnik soll zeitlich gestaffelt kommen. Für Messstellen mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 kWh pro Jahr soll die Einführung ab 2017 beginnen. Für Anlagen mit einem Verbrauch von ab 6.000 bis 10.000 kWh pro Jahr ab 2020. Für die technische Umrüstung sind Zeiträume von acht bis 16 Jahren angesetzt. Für Kleinverbraucher und Haushaltkunden mit Jahresverbräuchen unter 6.000 kWh ist ein "optionale Ausstattung" mit intelligenter Messtechnik ab 2020 vorgesehen. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind gleichfalls gestaffelt und sollen einem Kosten-Nutzen-Modell folgen. Bei Großverbrauchern über 100.000 kWh soll ein "angemessenes Entgelt" erhoben werden, zwischen 50.000 kWh und 100.000 kWh sollen das jährliche Entgelt maximal 200 Euro betragen. Unter 10.000 kWh Verbrauch sollen es "nicht mehr als 130 Euro" sein. Die Kosten für den Einbau moderner Messtechnik will das Wirtschaftsministerium dem Netzbetreiber bei der Anreizregulierung anerkennen.
Bei den Erneuerbaren und der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist vorgesehen, dass Anlagen mit einer installierten Leistung von sieben bis 100 kW ab 2017 innerhalb von acht Jahren mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden sollen. Die Jahresbetriebskosten sind nach Anlagenleistung gestaffelt zwischen 100 bis 200 Euro. Erneuerbaren- und KWK-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW sollen ab 2020 innerhalb von acht Jahren mit moderner Messtechnik ausgestattet werden. Die Betreiber von bestehenden Erneuerbaren-Anlagen konnten ihre wirtschaftlichen Interessen dabei durchsetzen. Das Wirtschaftsministerium gewährt ihnen technischen Bestandsschutz, so dass sie ihre Anlagen nicht nachrüsten müssen.
Bislang bestimmte der einschlägige Paragraf 36 des EEG, dass solange der Einbau eines modernen Messystems technisch nicht möglich ist, Übertragungstechniken zulässig sind, die dem "Stand der Technik bei Inbetriebnahme der Anlage" entsprechen. Die Tür für eine Modernisierungspflicht, die damit offengehalten wird, beseitigt der derzeitige Gesetzentwurf. Der neue Paragraf 36.2 bestimmt: Bei Bestandsanlagen ohne intelligentes Messsystem bleiben "Übertragungstechniken und Übertragungswege zulässig, die dem Stand der Technik bei Inbetriebnahme der Anlage entsprechen". Damit sei für die "bereits existenten wettbewerblichen Messstellenbetreiber eine Art Wahlrecht gegeben, mit dem diese sich die gesetzliche Einbauverpflichtung zunutze machen oder ihr ausweichen können", so der Entwurf. /gk