Berlin (e21.info) - Auf den Strom, den ein Wechselrichter einer Solaranlage verbraucht, wird keine Stromsteuer erhoben. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in letzter Instanz entschieden. Das höchste Finanzgericht hob damit in der Revision (Aktenzeichen: VII R 25/14) eine Entscheidung des Finanzgerichts München aus dem Jahr 2014 auf, dass eine Freistellung des Stroms von der Stromsteuer verneint hatte, teilte die Rechtsanwaltskanzlei Maslaton mit. …
Urteil Wechselrichterstrom ist steuerbefreit

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