Leipzig (energate/e21.info) - Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss des Netzausbauprojekts Uckermarkleitung von 50 Hertz für "rechtswidrig und nicht vollziehbar" erklärt. Die Richter haben ihn indes nicht vollständig aufgehoben, da die Mängel durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden könnten, teilte das Gericht mit. Die Umweltorganisation Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und zwei private Kläger hatten eine Aufhebung der Genehmigung angestrebt. …
Uckermarkleitung Bundesverwaltungsgericht erklärt Genehmigung für rechtswidrig

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