Köln (energate) - Die Bundesnetzagentur muss die Mehrerlösabschöpfung der Jahre 2010 bis 2012 des Münchener Strom- und Gasnetzbetreibers SWM Infrastruktur gegenüber einer Privatperson mitteilen. Ein entsprechendes Urteil hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) am 25. Februar gefällt. Der Kläger hatte die Herausgabe der Zahlen beantragt, war aber von der Behörde mit dem Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgewiesen worden. …
Regulierung Bundesnetzagentur muss Mehrerlösabschöpfung mitteilen

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