Köln (energate) - Die Schlichtungsstelle Energie darf weiter Gebühren von Unternehmen einfordern, mit deren Kunden es Klärungsbedarf gibt. Das bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Köln. Das Vorgehen sowie die Höhe der Gebühren seien angemessen, so die Kammer in den Gründen zu dem Beschluss vom 17. Februar. Die Schlichtungsstelle hatte der Vertriebsgesellschaft 365 AG auf die Begleichung der ausstehenden Gebühren verklagt. …
Recht Schlichtungsstelle darf Gebühren erheben

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