Berlin (energate) - Betreiber von Solarstromanlagen sollten mit ihrem Netzbetreiber den Messstellenbetrieb klären. Dazu rät die Clearingstelle EEG in einer abgestimmten Handlungsempfehlung, die auf einen runden Tisch mit mehreren Verbänden und Institutionen zurückgeht. Sie wird getragen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dem BHKW-Forum, dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und dem Verband für Wärmelieferung. Hintergrund ist das neue Messstellenbetriebsgesetz, das mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen wurde. Danach werden die Netzbetreiber künftig grundzuständiger Messstellenbetreiber. Unklar ist dabei, unter welchen Bedingungen der Betrieb und die Wartung von Stromzählern an den Netzbetreiber übergeht oder Anlagenbetreiber auch weiterhin dies selbst übernehmen oder Dritte damit beauftragen können.
Zwar seien beide Seiten nicht zu einer Mitteilung verpflichtet, dennoch sollte der Netzbetreiber den EEG-Anlagenbetreiber über das Inkrafttreten des Messtellenbetriebsgesetzes informieren und ihn darum bitten, den Betreiber der Messstelle mitzuteilen, heißt es in der Empfehlung. Den Anlagenbetreibern wird ihrerseits empfohlen, mit dem Netzbetreiber Kontakt aufzunehmen und einen Messstellenbetreiber zu benennen. Solange keine Änderung an bestehenden Verhältnissen angezeigt wird und die Bundesnetzagentur noch keine Festlegung zu den Wechselprozessen erlassen hat, sei von einer Weiterführung des Messstellenbetriebs durch den Anlagenbetreiber beziehungsweise durch den Dritten auszugehen, heißt es weiter. Sollte der Netzbetreiber einen vorgeschlagenen dritten Messstellenbetreiber ablehnen, besteht die Möglichkeit, ein besonderes Missbrauchsverfahren bei der Bundesnetzagentur anzustrengen. /tc