Düsseldorf (energate) - NRW-Bürgermeister und -Landräte, die Nebeneinkünfte aus der Mitarbeit in Gremien des Energieversorgers RWE erzielen, müssen dieses Geld künftig vollständig an ihre Kommunen abgeben. Das Landeskabinett Nordrhein-Westfalens habe einen entsprechenden Erlass des NRW-Innenministers Ralf Jäger (SPD) beschlossen, teilte das Landesinnenministerium mit. Inkrafttreten soll die Neuregelung ab 2017. Das Geld, das die Kommunalpolitiker aus dem Amt heraus in Aufsichts- und Beiräten bei RWE verdienten, stehe der Allgemeinheit zu, erklärte der Minister. Zu den Kommunalpolitikern, die RWE auf Konzernebene als Aufsichtsratsmitglieder führt, zählen Ullrich Sierau, Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, Günther Schartz, Landrat des Landkreises Trier-Saarburg sowie Dagmar Mühlenfeld, bis Oktober 2015 Oberbürgermeisterin von Mülheim, sowie der Landrat a.D. Peter Ottmann. Ottman war bis 2015 Landrat des Kreises Viersen und ist einer von zwei Geschäftsführern des Verbands der kommunalen RWE-Aktionäre (VKA).
In den Kontrollgremien weiterer Unternehmen der RWE-Gruppe sitzen weitere Kommunalpolitiker, die der Erlass ebenso betrifft. Das Landeskabinett beschloss außerdem eine Obergrenze für Vergütungen aus Nebentätigkeiten in den Verwaltungsräten der Sparkassen, die bei 14.000 Euro für einfache Mitglieder und bei 24.000 Euro beziehungsweise 19.000 Euro für Vorsitzende und deren Stellvertreter liegt. Bislang dürfen Politiker auch diese Nebeneinkünfte vollständig behalten. /pa