Leipzig (energate) - Kommunen können ihren Bewohnern Fernwärmeanschlüsse aus Gründen des Klimaschutzes vorschreiben. Die Voraussetzung ist, dass die Fernwärme zu einem bestimmten Anteil aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder durch Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht. Ein zusätzliches Gutachten zur Einsparung von Klimagasen durch die Versorgung mit Fernwärme ist nicht notwendig. …
Recht Bundesverwaltungsgericht stärkt Fernwärme

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