LG Stuttgart Pooling von Abnahmestellen ist nicht verboten

Gas & Wärme Add-on06.01.2017 12:26
Merklistedrucken
Die gebündelte Abrechnung von Entnahmestellen ist auch ohne physikalische Verbindung möglich. (Foto: VKURegentaucherCom)
Die gebündelte Abrechnung von Entnahmestellen ist auch ohne physikalische Verbindung möglich. (Foto: VKURegentaucherCom)

Berlin (energate) - Das Pooling von Entnahmestellen im Gasbereich ist nicht generell verboten. Zudem seien entsprechende Vorgaben aus der Stromnetzentgeltverordnung nicht auf Gasnetze übertragbar, schreibt die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held in ihrem "Energieblog". Das lasse sich aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Stuttgart aus dem Oktober 2016 ableiten (Az.: 41 O 12/16 KfH). …

Möchten Sie diese und weitere Meldungen lesen?

Testabonnement
energate messenger+
  • 30 Tage kostenlos
  • Zugriff auf über 125.000 Nachrichten, App und Archiv
  • Täglicher Newsletter
  • Zugriff auf alle Add-ons
  • Endet automatisch
0,00 €
Im Wert von 273,00 €
Jetzt kostenlos testen
Digital-Abonnement
online buchen
  • Sofortige Freischaltung
  • Monatlich kündbar
  • Zahlung mit gängigen Zahlungsmethoden oder per Rechnung
    • Logo Visa
    • Logo Mastercard
    • Logo American Express
    • Logo Paypal
    • Logo SEPA Lastschrift
ab 189,00 €
pro Monat
Online buchen
Der Newsletter informiert Sie jede Woche über die Auswirkung der Energiepreiskrise auf Industrie und Gewerbe – inklusive Preischarts und exklusivem Marktbericht