Berlin (energate) - Das Pooling von Entnahmestellen im Gasbereich ist nicht generell verboten. Zudem seien entsprechende Vorgaben aus der Stromnetzentgeltverordnung nicht auf Gasnetze übertragbar, schreibt die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held in ihrem "Energieblog". Das lasse sich aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Stuttgart aus dem Oktober 2016 ableiten (Az.: 41 O 12/16 KfH). …
LG Stuttgart Pooling von Abnahmestellen ist nicht verboten

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