Gas-Kapazität Opal-Vergleich: Bundesnetzagentur lehnt Anträge von PGNiG ab

Gas & Wärme11.01.2017 17:03vonHeiko Lohmann
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Gegen die Entscheidung der BK 7 kann Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt werden. (Foto: Wingas)
Gegen die Entscheidung der BK 7 kann Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt werden. (Foto: Wingas)

Bonn (energate) - Die zuständige Beschlusskammer (BK) 7 der Bundesnetzagentur hat mehrere Anträge von PGNiG zum Opal-Vergleich der Behörde abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte am 20. Dezember 2016 und wurde am Dienstag auf der Internetseite der Behörde veröffentlicht. Im Kern haben die polnische PGNiG und ihre deutsche Handelsgesellschaft PGNiG Supply & Trading beantragt, ein behördliches Verfahren zu dem Vergleichsvertrag zur Nutzung der Opal-Kapazität zu eröffnen, die Unternehmen beizuladen und vorerst die Umsetzung des Vertrages auszusetzen (energate berichtete). …

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