Berlin (energate) - Das Bundeswirtschaftsministerium beschäftigt sich mit dem Potenzial von Mieterstrommodellen. Bis zu 18 Prozent der vermieteten Wohnungen könnten hierzulande mit Mieterstrom versorgt werden, allerdings lohnt es sich in vielen Fällen für die Akteure nicht. Dies zeigt eine aktuelle Studie im Auftrag des Ministeriums. In dieser kommen das Beratungsunternehmen Prognos und die Kanzlei Boos Hummel & Wegerich zu dem Schluss, dass eine zusätzliche und direkte Förderung die Zahl der rentablen Projekte deutlich erhöhen würde.
Maximal bis zu 14 Mrd. kWh Solarstrom jährlich könnten in Mehrfamilienhäusern erzeugt werden, so ein Ergebnis der Studie "Mieterstrom - Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen". Dies wäre ein wesentlicher Beitrag zum dezentralen Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere in verdichteten Gebieten. Ein Großteil dieses Stroms würde ins Netz eingespeist werden. Daher könnten knapp 3,8 Mio. der vermieteten Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden. Der Erschließung dieses Potenzials stünden aber administrative, organisatorische und rechtliche Hemmnisse entgegen, weshalb solche Modelle derzeit nur in Nischen stattfinden. Dazu zähle etwa das Risiko für Wohnungsgesellschaften, ihre gewerbesteuerliche Privilegierung zu verlieren.
Die Studie schlägt eine direkte Förderung vor. So wäre etwa denkbar, dass der Anlagenbetreiber auch dann eine Vergütung erhält, wenn Strom aus einer Solaranlage vor Ort an einen Dritten geliefert wird - also ohne Netzeinspeisung. Im Gegenzug bliebe die Verpflichtung zur Zahlung der vollen EEG-Umlage erhalten. Die Höhe einer solchen Vergütung könnte sich an den jeweils gültigen und größendifferenzierten Sätzen der Einspeisevergütung orientieren, abzüglich eines zu definierenden Betrags, der die bestehenden indirekten Vorteile berücksichtigt. Kleinere und somit spezifisch teurere Anlagen mit einer höheren Einspeisevergütung würden dann auch im Bereich des Mieterstroms stärker gefördert als größere Anlagen, die eine geringere Förderung benötigen. Hierzu sei eine Änderung des EEG 2017 nötig, räumen die Autoren ein.
Mieterstrom werde zwar schon indirekt gefördert, da zumeist außer der EEG-Umlage keine Netzentgelte, netzbezogenen Umlagen, Konzessionsabgaben und Stromsteuern anfallen. Wegen fehlender Wirtschaftlichkeit könne aber selbst bestehendes Potenzial oft nicht ausgeschöpft werden. Die Studienautoren halten daher eine weiter gehende Förderung für notwendig. Eine bloße Reduzierung der EEG-Umlage wie es das EEG 2017 in Form einer Verordnungsermächtigung zuließe (energate berichtete), sei - aufgrund unterschiedlicher Anlagengrößen - nicht ausreichend differenziert. Es könnte eine Unterförderung oder eine beihilferechtlich problematische Überförderung auftreten.
Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Baake bekräftigte anlässlich der Veröffentlichung, künftig auch Mieter stärker bei der Umsetzung der Energiewende einbeziehen zu wollen. Das habe man sich mit dem novellierten EEG 2017 vorgenommen, so Baake. "Jetzt haben wir eine gute Grundlage für die Ausgestaltung einer zukünftigen Förderung", erklärte er. Ein weiterer Aspekt sei, dass Mieterstrom als ein Baustein dem Ausbau der Fotovoltaik "neuen Auftrieb" verleihen könnte. /dz