Bonn/Leipzig (energate) - Die Bundesnetzagentur bemüht sich um Klarheit bei der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage in sogenannten Scheibenpachtmodellen. Dabei wird eine Stromerzeugungsanlage vertraglich in einzelne Kraftwerksscheiben aufgeteilt und diese an die jeweiligen Beteiligten verpachtet oder vermietet, die sich dann aus ihrem Anteil an der Erzeugungsanlage selbst versorgen. Bislang ist rechtlich umstritten, ob Nutzer solcher Modelle nach der Eigenstromregel von der EEG-Umlage befreit sind oder nicht. …
Scheibenpachtmodelle Netzagentur sieht in Sonderfällen von EEG-Umlagepflicht ab

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