Luxemburg (energate) - Das Gericht der Europäischen Union hat alle Klagen gegen die Importzölle für Solartechnik aus chinesischer Herstellung zurückgewiesen. Mit dem aktuellen Urteil bestätigte die EU-Instanz die vom Europäischen Rat beschlossenen Importzölle aus dem Jahr 2013. Sie liegen durchschnittlich bei 47,7 Prozent. Gegen das Urteil können allerdings innerhalb der kommenden zwei Monate Rechtsmittel eingelegt werden, teilte das Gericht mit. Der Europäische Rat hatte die Zölle als Anti-Dumping-Maßnahme eingeführt. Daraufhin reichten 26 Solartechnikhersteller gegen die Festlegung der Importzölle eine Nichtigkeitsklage ein. Strittig in dem Fall war unter anderem die Frage, inwiefern China als Ursprungsland gelten darf, wenn einzelne Teile von Solarmodulen nicht in China hergestellt wurden. Das Urteil bestätigte auch EU-Zölle für Module, die aus China importiert, nicht aber dort hergestellt wurden. Auch vertreten die Richter die Ansicht, dass der erhobene Zoll nicht zu hoch bemessen sei.
Die EU-Kommission ringt derzeit mit den Mitgliedsstaaten um eine Verlängerung der Importzölle. Ursprünglich sollte die Entscheidung darüber zum Ende des ersten Quartals 2017 fallen. Um dieses Ziel noch zu erreichen, hatte die Kommission einen Kompromissvorschlag unterbreitet, der die Maßnahmen um 18 anstatt 24 Monate verlängern würde (energate berichtete). Die Branche ist ohnedies gespalten. Befürworter der Importzölle sind in dem Verband EU Prosun organisiert, dem unter anderem Solarworld angehört. Der europäische Branchenverband Solarpower Europe setzt sich wiederum für die Abschaffung von Handelsschranken ein, ebenso die deutsche Brancheninitiative Solar Alliance for Europe (Safe), der auch einige Energieversorger angehören. /pa