Schleswig (energate) - Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG Schleswig) hat Beschwerden von Netzbetreibern gegen eine Veröffentlichung ihrer Daten zurückgewiesen. Mehrere Netzbetreiber hatten in Eilverfahren versucht, eine Bekanntgabe von Daten zur Netzentgeltbildung nach § 31 Anreizregulierungsverordnung zu verhindern, wie eine Sprecherin des Gerichts auf energate-Anfrage bestätigte. Der Kartellsenat des OLG habe die Beschwerden der Netzbetreiber am 7. März mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Veröffentlichung dieser Daten keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen. Die Entscheidungen in der Hauptsache stehen noch aus.
Die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden haben im Februar damit begonnen unter anderem Erlösobergrenzen, Effizienzwerte, dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenbestandteile, vorgelagerte Netzkosten und vermiedene Netzentgelte der Netzbetreiber zu veröffentlichen (energate berichtete). Damit kommen sie dem gesetzlichen Anspruch nach, für mehr Transparenz bei den Netzkosten zu sorgen. Mehrere Verteilnetzbetreiber hatten gegen eine Veröffentlichung der Daten den Rechtsweg beschritten. Aufgrund der noch offenen Verfahren ist hier die Veröffentlichung vorerst aufgeschoben. /tc