Luxemburg/Hamburg (energate) - Die Stadt Hamburg hat bei der Baugenehmigung für das Kohlekraftwerk Moorburg gegen das EU-Umweltrecht verstoßen. Das stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil fest, mit dem er im Wesentlichen einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland folgt. Die EU-Kommission hatte geklagt, weil die Hamburger Genehmigungsbehörde ihrer Überzeugung nach das Umwelt- und Naturrecht der EU, insbesondere die Habitat-Richtlinie (Natura 2000) nicht eingehalten hatte (energate berichtete). …
Richterspruch Moorburg-Genehmigung bricht EU-Umweltrecht

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