Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur hat Vorgaben für die Datenerhebung zum Effizienzvergleich und zur Kostenprüfung für die dritte Regulierungsperiode festgelegt. Demnach sind Stromnetzbetreiber, die nicht am vereinfachten Verfahren teilnehmen, verpflichtet, ihre Last-, Struktur- und Absatzdaten für das Geschäftsjahr 2016 bis zum 31. Juli der Regulierungsbehörde zu übermitteln. …
Anreizregulierung Bundesnetzagentur fragt Daten für Effizienzvergleich ab

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