Washington (energate) - Der spanische Staat muss als Folge seiner Kürzung der Erneuerbaren-Förderung 128 Mio. Euro Schadenersatz zahlen. Dies hat das Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) entschieden, wie aus Medienberichten hervorgeht. Gegen die rückwirkende Beschneidung der Einspeisevergütung hatte unter anderem der luxemburgische Infrastrukturinvestor Eiser geklagt und nun vom ICSID Recht bekommen. Die Gesellschaft hatte 2007 für 935 Mio. Euro drei Solarthermie-Kraftwerke mit insgesamt 150 MW Leistung in Spanien errichtet. Das ICSID begründet seine Entscheidung damit, dass die rückwirkenden Kürzungen für die Vergütung des eingespeisten Solarstroms gegen die Energiecharta des Landes verstoßen. Die Charta legt fest, dass der Staat dafür Sorge tragen müsse, dass Investoren stabile, gerechte und transparente Bedingungen für die Investitionen garantieren müssen.
Der aktuelle Entscheid des Schiedsgerichts könnte zum Präzedenzfall werden. Bei der ICSID sind laut Medienberichten weitere 26 Schlichtungsverfahren anhängig. Auch einige deutsche Unternehmen hatten gegen die spanische Regierung geklagt, darunter die Essener Steag (energate berichtete) sowie der Innogy-Konzern (damals noch RWE) mit zwei Klagen (energate berichtete). Die eine betrifft das spanische Portfolio von Innogy aus Wind- und Wasserkraft, das sich auf etwa 450 MW Leistung summiert. Die zweite Klage betrifft das Solarthermie-Kraftwerk "Andasol 3", das Innogy mit anderen Gesellschaftern, darunter die Kölner Rheinenergie und die Stadtwerke München, betreibt. /ml