Berlin (energate) - Die in Nordrhein-Westfalen geplante Erhöhung der Mindestabstände von Windparks zu Wohngebieten steht rechtlich womöglich auf wackeligen Füßen. Die Juristen von der Stiftung Umweltenergierecht äußern Zweifel, dass der beabsichtigte Abstand von 1.500 Metern in zulässiger Weise umgesetzt werden kann, wenn dadurch die für Windräder zur Verfügung stehende Fläche deutlich reduziert wird. Die neue Landesregierung will laut Koalitionsvertrag die Abstände deutlich ausweiten, wodurch die verfügbare Fläche um bis zu 80 Prozent schrumpfen könnte (energate berichtete). Bei einem solchen Austesten der rechtlichen Spielräume bestehe die Gefahr, dass Planungsentscheidungen aufgehoben würden, wenn die Grenzen des Zulässigen überschritten werden, so die Stiftung Umweltenergierecht.
Die landesrechtlichen Spielräume für die Erweiterung der ohnehin in begrenztem Maße zulässigen pauschalen Abstände seien eher gering. Schließlich müssen die Länder laut höherrangigem Bundesrecht der Windenergie "substanziell" Raum verschaffen. Dies stelle eine absolute Grenze für die Länder bei der Ausweitung pauschaler Abstände dar. Die frühere Länderöffnungsklausel, nach der sie den Abstand wie in Bayern auf das Zehnfache der Anlagenhöhe steigern konnten, stehe seit dem Auslaufen der Umsetzungsfrist nicht mehr zur Verfügung. Weniger bedenklich sind der Stiftung Umweltenergierecht zufolge die geplanten Abstände der neuen Regierung in Schleswig-Holstein, weil diese zugleich zusätzliche Flächen ausweisen will. /sh