Luxemburg (energate) - Das Europäische Gericht (EuG) hat die Aussetzung des Vergleichsvertrages zur Opal-Nutzung im Eilverfahren aufgehoben. Die Richter haben entsprechende Anträge von polnischer Seite aufgrund fehlender Dringlichkeit zurückgewiesen, teilte das Gericht der Europäischen Union mit. Demnach hätten die Republik Polen sowie die deutsche Tochter der polnischen Handelsgesellschaft PGNiG, PGNiG Supply & Trading, keinen überzeugenden Beweis liefern können, dass sie sich einem schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden aussetzen würden, wenn sie den Ausgang des Hauptverfahrens abwarten. Im Hauptverfahren stehe die Entscheidung noch aus.
Kompromiss im Dezember vorläufig gestoppt
Das EuG hatte am 23. Dezember den Kompromiss zur Nutzung der Gas-Pipeline Opal gestoppt (energate berichtete). Die EU-Kommission, die Bundesnetzagentur und der russische Gaskonzern Gazprom hatten sich zuvor nach einem langwierigen Streit auf ein Verfahren geeinigt, wonach Gazprom mehr als die Hälfte der Transportkapazitäten exklusiv nutzen darf (energate berichtete). PGNiG und auch die polnische Regierung hatten dagegen Klage vor dem EuG sowie vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingereicht. Sie befürchten, dass dadurch die Abhängigkeit mittel- und osteuropäischer Länder von russischem Erdgas steigen könnte.
Fehlende Dringlichkeit
Im Detail stellten die Richter fest, dass aktuell zwei laufende Verträge von Gazprom bestehen: ein Transitvertrag über den Transport von Erdgas durch den polnischen Abschnitt der Pipeline "Jamal-Europa" bis 2020 und einen mit PGNiG geschlossenen Vertrag über Erdgaslieferungen bis 2022. Demnach seien die Ausnutzung der Transportkapazität des polnischen Abschnitts der Pipeline Jamal-Europa und die Belieferung des polnischen Marktes durch Gazprom dem ersten Anschein nach bis 2020 beziehungsweise bis 2022 gewährleistet, so das Gericht.
Ausschlaggebend ist OLG-Entscheid
Im ersten Schritt hat der Beschluss des EuG noch keine konkreten Auswirkungen auf die Nutzung der Opal, so eine Opal-Sprecherin auf energate-Nachfrage. "Wir sind an deutsches Recht gebunden, da ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts weisend." Zumal ihnen der EuG-Entscheid auch noch gar nicht vorliege. Ebenso äußerte sich auch die Bundesnetzagentur, die in das nun abgeschlossene Verfahren nicht involviert war. Wie das OLG in der Sache entscheidet, werde sich noch zeigen. Zum aktuellen Verfahrensstand wollte sich das Gericht auf energate-Anfrage nicht äußern. Allerdings hat sich das deutsche Gericht zuvor auch an den EU-Beschlüssen orientiert (energate berichtete). Ein separates Verfahren nach Klage des ukrainischen Öl- und Gaskonzern Naftogaz läuft noch und ist von dem nun gefällten Beschluss nicht betroffen (energate berichtete). /ml