Essen (energate) - Der Energiehändlerverband Efet drängt auf mehr Klarheit im europäischen Gashandel. Zum 1. November sind die Fernleitungsnetzbetreiber nach dem Netzcode zur Kapazitätsallokation (NC CAM) verpflichtet, sogenannte Virtuelle Interkonnektorenpunkte (VIP) einzuführen. Das heißt, alle momentan an der jeweiligen Grenze bestehenden Übergangspunkte werden für die Einspeisung in die Marktgebiete Netconnect Germany und Gaspool getrennt nach Gasqualität zusammengefasst. So würden etwa an der deutsch-niederländischen Grenze vier VIP den Händlern zur Verfügung gestellt (NCG H-Gas, NCG L-Gas, Gaspool H-Gas und Gaspool L-Gas). Während andere Länder wie die Niederlande schon Mitte 2017 ein Konzept veröffentlicht haben, sei in Deutschland nach wie vor nichts bekannt, kritisierte Joachim Rahls, Vorsitzender der German Task Force Gas bei der "E-world 2018" in Essen. Zwei Briefe habe der Verband bereits an die Fernleitungsnetzbetreiber geschickt (energate berichtete). Zudem hat die niederländische Gasunie Transport Services einen Briefwechsel der Bundesnetzagentur mit der EU-Kommission veröffentlicht. "Damit sind mehr Fragen offen, als beantwortet wurden", so Rahls.
Streitfrage Altverträge
Die Situation stelle sich derzeit so dar, dass jedes Land nach Rechtsauffassung aussuchen kann, ob VIP überhaupt gebildet werden, interpretiert der Verband das Schreiben der EU-Kommission an die deutsche Regulierungsbehörde. Zudem betont die Kommission darin, dass die Interpretation der europarechtlichen Norm am Ende ausschließlich dem Gerichtshof der Europäischen Union unterliege. Streitpunkt ist bei der Einführung vor allem der Umgang mit bestehenden Verträgen. Aus Sicht der Fernleitungsnetzbetreiber wären diese von einer Vergabe über den VIP ausgenommen. Nur die freie, noch vorhandene Kapazität könne über die neuen Punkte vergeben werden. Efet fordert, dass die Altverträge zumindest prozessual in den VIP übernommen werden. Der parallele Betrieb von zwei Systemen ergibt aus Sicht des Händlerverbands keinen Sinn und könnte außerdem dazu führen, dass Buchungsbeschränkungen ausgehebelt werden.
Fahrplan auch für NCG-Gaspool-Fusion
"Spätestens Ostern müssen wir wissen, wo es langgeht", sagte Rahls. Drei bis vier Monate Zeit bräuchten die Gashändler, um die neuen Vorgaben in ihren Systemen zu implementieren. Mehr Klarheit wünscht sich der Verband auch bei der Zusammenlegung der beiden deutschen Marktgebiete, die das Bundeswirtschaftsministerium für den 1. April 2022 vorgesehen hat. "Auch hier stockt unseres Erachtens der Prozess", so Rahls. Das Kalenderjahr 2022 sei bereits im Handel. "Aber wie soll ich das Jahr handeln, wenn ich nicht weiß, für welches Marktgebiet?" Der Verband hätte sich für den Prozess eigentlich eine Kosten-Nutzen-Analyse gewünscht. Als europäische Vereinigung würde Efet auch eine grenzüberschreitende Marktgebietsfusion befürworten. Am Ende handele es sich aber um eine politische Entscheidung. Zur Ausgestaltung der Zusammenlegung forderte Rahls, bestehende Marktspielregeln beizubehalten und eine mögliche zukünftige Fusion mit weiteren europäischen Marktgebieten nicht zu behindern. Zudem sollte über neue Produkte im Bereich Regelenergie und Lastflusszusagen nachgedacht werden. /tc