Leipzig/Dortmund/Hürth (energate) - Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für das Netzausbauvorhaben Rommerskirchen-Sechtem in Teilen zurückgewiesen. Der Beschluss der Bezirksregierung Köln für die 380-kV-Freileitung im Bereich der Stadt Hürth (Nordrhein-Westfalen) sei rechtswidrig und nicht nachvollziehbar, teilte das Gericht mit. Beanstandet hatten die Richter, dass die Abwägung der Trassenführung fehlerhaft sei. …
Netzausbau Hürth klagt erfolgreich gegen Trassenverlauf

Möchten Sie diese und weitere Meldungen lesen?
Testabonnement
energate messenger+
energate messenger+
- 30 Tage kostenlos
- Zugriff auf über 125.000 Nachrichten, App und Archiv
- Täglicher Newsletter
- Zugriff auf alle Add-ons
- Endet automatisch
0,00 €
Im Wert von 273,00 €
Jetzt kostenlos testen
Im Wert von 273,00 €
Digital-Abonnement
online buchen
online buchen
- Sofortige Freischaltung
- Monatlich kündbar
-
Zahlung mit gängigen Zahlungsmethoden oder per Rechnung
ab 189,00 €
pro Monat
Online buchen
pro Monat
Sie haben bereits einen Zugang?
Jetzt einloggen