Berlin (energate) - In der Dauerdebatte um die von der Bundesregierung angekündigten Sonderausschreibungen für erneuerbare Energien zeichnet sich eine überraschende Wendung ab. Die CDU/CSU-Fraktion will die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten 8.000 MW plus X zusätzlicher Windkraft- und Solarleistung nunmehr in technologieoffenen Auktionen vergeben. Regeln will die Union das auf dem Verordnungswege über die sogenannte Innovationsausschreibung, die im EEG 2017 angelegt ist und an der das Bundeswirtschaftsministerium derzeit arbeitet, erfuhr energate aus Verhandlungskreisen. Außerdem drängt die nordrhein-westfälische CDU darauf, im Rahmen der Sonderausschreibungen die alte Länderöffnungsklausel wieder aufleben zu lassen. Damit will die Regierung in NRW die gesetzliche Möglichkeit schaffen, eine landesweite Abstandsregelung nach dem Vorbild Bayerns einzuführen (energate berichtete).
8.000 MW + X Sondervolumen
Nach dem Verpassen der Klimaziele für 2020 kündigte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag Sonderausschreibungen an. Geplant sind demnach jeweils 4.000 MW Onshore-Windkraft und Fotovoltaik sowie ein nicht quantifizierter Beitrag der Offshore-Windenergie, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020. Allerdings stellte die Koalition die zusätzlichen Mengen unter den Vorbehalt der Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze. Die SPD drängt darauf, die Sonderausschreibungen in das sogenannte 100-Tage-Gesetz aufzunehmen, das in erster Linie der Novelle des KWK-Gesetzes dient. Doch die Union stellt sich bislang quer, sehr zum Ärger des Koalitionspartners. "Wenn die nicht wollen, gibt es richtig Ärger", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus auf einer Konferenz in Berlin mit Verweis auf den Koalitionsvertrag.
Verordnung ist auf dem Weg
Als Kompromiss schlägt die Union nun die Innovationsausschreibungen vor. Laut EEG 2017 soll die Bundesnetzagentur von 2018 bis 2020 Innovationsausschreibungen mit einem Volumen von jeweils 50 MW durchführen, die nicht auf einzelne erneuerbare Energien beschränkt sind. Möglich sind auch Gebote für Kombi-Kraftwerke. Die Einzelheiten soll eine Verordnung festlegen, die das Bundeswirtschaftsministerium laut Gesetz eigentlich bis zum 1. Mai 2018 vorlegen sollte. Dabei sei sicherzustellen, dass besonders netz- oder systemdienliche technische Lösungen gefördert werden, die sich im technologieneutralen wettbewerblichen Verfahren als effizient erweisen, heißt es im Gesetzestext. Die Verordnungsermächtigung im EEG erlaubt auch eine regionale Aufteilung des Auktionsvolumens. Damit ließe sich auch die Ankündigung im Koalitionsvertrag umsetzen, eine Komponente für die regionale Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren zu entwickeln. /sh