Die 10-H-Regel erhöht die Mindestabstände, nicht aber die Akzeptanz. (Foto: Trianel)
Berlin (energate) - Dass größere Mindestabstände die Akzeptanz für Windenergieanlagen erhöhen, bleibt eine unbelegte Vermutung. Das ergibt sich aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Danach hat nur Bayern 2014 von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht, die es den Ländern erlaubt, für eine gewisse Zeit eigenständig Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung festzulegen. Der Freistaat legte fest, dass der Abstand der Windräder von Wohnungen mindestens zehnmal so groß sein muss, wie die Anlage hoch ist. Allerdings lässt sich nach Angaben des Innenministeriums nicht belegen, dass diese sogenannte 10-H-Regel die Akzeptanz für Windräder verbessert hat. "Nach Kenntnis der Bundesregierung ist kein Zusammenhang zwischen der Festlegung erhöhter Mindestabstände und einer höheren Akzeptanz empirisch nachgewiesen worden", so das Haus von Minister Horst Seehofer (CSU). Für die Akzeptanz vor Ort seien andere Faktoren entscheidend, heißt es mit Verweis auf eine Studie der Fachagentur für Windenergie an Land. Dazu zählen etwa deren Sichtbarkeit, die Beteiligung der Bürger und die Frage nach einer Wertschöpfung in der Region. /gk
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